Stellungnahme: Selbstvertretung stärken – eine Chance für Dresden

Unsere Stellungnahme zur Stadtratsdebatte zur Umsetzung des § 4a SGB VIII "Selbstorganisierte Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung":
Selbstvertretung stärken – eine Chance für Dresden
Die Debatte im Dresdner Stadtrat am 25. September 2026 zur Umsetzung des § 4a SGB VIII war mehr als eine Diskussion über Personalstellen und Haushaltsmittel. Es ging auch um die Frage, welchen Stellenwert selbstorganisierte Zusammenschlüsse junger Menschen und Leistungsberechtigte in der Dresdner Jugendhilfe haben sollen.
Mit dem vorliegenden Konzept hatte Dresden die Chance, hier eine klare Haltung zu zeigen: Selbstvertretungen sind nicht nur Beteiligte an einzelnen Verfahren, sondern wichtige Akteur*innen einer demokratischen und selbstbestimmten Jugendhilfe. Der § 4a SGB VIII gibt dafür einen gesetzlichen Auftrag. Dresden hätte mit einer verbindlichen Umsetzung des Konzepts zugleich zeigen können, wie dieser Auftrag konkret und strukturell mit Leben gefüllt werden kann.
Stattdessen wurde die Debatte im Stadtrat vor allem auf die Frage reduziert, ob es sich bei dem Vorhaben um eine Pflichtaufgabe oder um einen freiwilligen Aufwuchs und um zusätzliche Kosten von rund 300.000 Euro handelt. Dabei geriet aus dem Blick, was mit der Umsetzung des § 4a eigentlich erreicht werden soll: Selbstvertretungen aufzubauen, zu stärken und ihnen einen verlässlichen Platz in der Jugendhilfelandschaft zu geben.
Auch die finanzielle Darstellung muss differenziert betrachtet werden. Die rund 292.000 Euro stammen aus dem ursprünglichen Kostenplan des Konzepts, der in dem vorliegenden Konzept auf Seite 20 gestrichen wurde. Die Beschlussempfehlung selbst enthält keine zusätzliche Mittelbereitstellung in dieser Höhe. Sie verpflichtet vielmehr zur Umsetzung „im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel“.
Für uns ist deshalb vor allem bedauerlich, dass der Stadtrat die Chance nicht genutzt hat, sich grundsätzlich und sichtbar hinter die Selbstvertretungen zu stellen und ihnen einen verbindlicheren Stellenwert in der Dresdner Kinder- und Jugendhilfe zu geben.
Dresden hatte mit der wissenschaftlich begleiteten Entwicklung des Konzepts und der fachlichen Auseinandersetzung mit § 4a die Möglichkeit, bei dessen kommunaler Ausgestaltung eine deutschlandweite Vorreiterrolle einzunehmen. Diese Chance wurde mit dem Ausgang der Debatte zumindest vorerst nicht genutzt.
Gerade angesichts der angespannten Haushaltslage wäre es wichtig gewesen, die Diskussion nicht allein als Verteilungsfrage zu führen, sondern gemeinsam mit den Selbstvertretungen zu überlegen, wie Beteiligung, Selbstorganisation und Selbstvertretung dauerhaft gestärkt werden können.
Denn § 4a SGB VIII ist nicht nur eine Frage von Zuständigkeiten und Finanzierung. Er steht für einen notwendigen Perspektivwechsel: Jugendhilfe soll nicht nur über junge Menschen und Leistungsberechtigte sprechen, sondern ihre Selbstvertretungen als eigenständige Akteur*innen ernst nehmen und fördern.

