Weiterbildung Rechtliche Handlungsspielräume und Grenzen für Kulturfördervereine am 18.04.2024, 15.00 – 19.00 Uhr
Das Engagement in Kulturfördervereinen bringt eine große Verantwortung und zahlreiche Aufgaben mit sich. Deshalb benötigen Engagierte in den Gremien rechtliche Sicherheit und das notwendige Knowhow, um sich auf die inhaltlichen Bereiche ihrer Tätigkeit konzentrieren zu können.
Neben sich immer wieder ändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen (beispielweise die Einführung des Zuwendungsempfängerregisters) und neuen rechtlichen Regelungen ist es entscheidend, die Grundprinzipien im Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht zu kennen und anwenden zu können.
Sie wollen Ihr Wissen auffrischen, sich bei gängigen Fragen absichern oder sind neu im Vorstand? Das Seminar zeigt anhand vieler Praxisbeispiele, was im Alltag eines Kulturfördervereins zu beachten ist, wo Fallstricke lauern und wie man in solchen Situationen handeln sollte.
Gern wollen wir das Seminar nach Ihren Bedürfnissen gestalten und uns im Seminar auf zwei bis drei Themenschwerpunkte konzentrieren. Ihre Rückfragen sind jederzeit willkommen.
Fit für die Arbeit im Ehrenamt – Rechtliche Handlungsspielräume und Grenzen für Kulturfördervereine
am 18.04.2024, 15.00 – 19.00 Uhr
im Kulturbüro Dresden, Schweizer Str. 32, 01069 Dresden
Seminarleitung: Franz-Martin Schäfer, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Vereinsrecht und Gemeinnützigkeitsrecht
Teilnahmegebühren: 20 € pro Verein
Themenschwerpunkte:
- Vereinsrecht
- Gemeinnützigkeit
- Satzungsgestaltung
- Spendenrecht
- Vergütung im Ehrenamt
- Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung einer Mitgliederversammlung
- aktuelle Entwicklungen: Chancen und Nutzen des Zuwendungsempfängerregister
Anmeldung und Teilnahme:
Wir freuen uns über Ihre Anmeldung unter www.kulturfoerdervereine.eu/seminar-dd bis zum 11. April 2024. Bei Fragen zur Anmeldung können Sie sich gerne an Janina Schnitzler unter einladung@kulturfoerdervereine.eu oder 030 / 30 323 605 wenden. Da wir Rückfragen an den Referenten und Praxisaustausch untereinander gewährleisten wollen, ist die Anzahl der Teilnehmenden begrenzt ist (pro Verein max. 3 Personen).
Für Ihre Verpflegung ist gesorgt. Wir bitten um einen kleinen Kostenbeitrag in Höhe von
20 Euro pro Verein, den Sie gern passend am Veranstaltungstag mitbringen.